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Sozialrecht

Häufig kommt es vor, dass bei der Geltendmachung sozialer Ansprüche beteiligte Behörden Leistungen versagen, bereits bewilligte Leistungen einstellen oder sogar zurückfordern.

Hauptthema der Anwaltspraxis im Bereich des Sozialrechts ist die Vertretung im Verwaltungsverfahren und vor den Sozialgerichten mit folgenden Schwerpunkten:

Wir bieten Ihnen eine Vertretung und Beratung in den klassischen Bereichen Rentenversicherung, Pflegeversicherung, gesetzliche Krankenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung, gleichsam auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) und der Sozialhilfe an. Tätig sind wir ebenfalls im Kassenarztrecht. Auch Überprüfungsverfahren wegen Scheinselbstständigkeit (sog. Clearingverfahren) werden von uns durchgeführt.

Ein weiterer Hauptanwendungsfall unserer anwaltlichen Praxis, der sich insbesondere aus dem Bezug zu Polen ergibt, ist die Regelung von deutsch/ polnischen Kindergeldfällen sowie die Geltendmachung von Hinterbliebenansprüchen (Witwen- und Waisenrente), sowohl gegenüber der Rentenversicherung als auch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir beraten und vertreten Sie bei der Eingruppierung in Pflegegrade (früher Pflegestufen), ebenso im Rahmen des Schwerbehindertenrechts bei der Anerkennung eines Grades der Behinderung oder auch bei der Realisierung sonstiger sozialrechtlicher Ansprüche.

Sicher können wir etwas für Sie tun — Rufen Sie uns an