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Verkehrsrecht

Ein Unfall im Straßenverkehr gehört zu den allgemeinen Risiken des Lebens. Wenn er passiert ist, steht man mit seinen Ansprüchen gegenüber den Versicherungen alleine da und sieht sich einem überlegenen Gegner ausgesetzt. Gerade in einem solchen Fall ist juristische Hilfe zur optimalen Realisierung der Ansprüche zwingend geboten.

Wir helfen Ihnen gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Die einzelnen Tätigkeitsfelder des Verkehrsrechts erstrecken sich zunächst im zivilrechtlichen Bereich auf die Regulierung von Unfallschäden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Zu behandeln sind vornehmlich Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden. Bei Körperverletzungen, die durch Verkehrsunfälle verursacht worden sind, werden Schmerzensgelder reguliert.

Geltend zu machende Ansprüche sind zudem solche auf Verdienstausfallschaden sowie Haushaltsführungsschaden, sofern sich ein derartiger Schaden nachweisen lässt.

Schließlich sind wir bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und im strafrechtlichen Bereich tätig, z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichtverstößen. Droht eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot, sind wir für Sie im Verfahren bei der Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft tätig, ebenso wie bei der Verteidigung vor den Gerichten.

Sicher können wir etwas für Sie tun — Rufen Sie uns an