Kosten

Ein wesentlicher — vor der Auftragserteilung zu klärender — Punkt ist die Frage der entstehenden Kosten. Wir klären Sie über die nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder einer Vergütungsvereinbarung anfallenden Honorare auf. So haben Sie einen vollständigen Überblick über den finanziellen Umfang des Auftrages.

Rechtsschutzversicherung

Ein Baustein zur Senkung Ihrer persönlicher Kosten kann die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung sein. Je nach vertraglichem Leistungsumfang deckt eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Vertretung ebenso wie für die gerichtlichen Gebühren. Sachverständigenkosten und Kosten für Übersetzer sind vom Leistungsbereich der Rechtsschutzversicherer regelmäßig umfasst. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist in jedem Falle ratsam. Da die Unternehmen jedoch unterschiedliche Leistungsumfänge anbieten, empfiehlt sich eine genaue Prüfung der eigenen Bedürfnisse. Insbesondere anzuraten ist jedem Verkehrsteilnehmer der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Je nach dem beruflichen und privaten Anforderungsprofil sollte der Umfang der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Beratungshilfegesetz

Menschen mit geringem Einkommen dürfen vor Gericht nicht benachteiligt werden. Deshalb steht bedürftigen Menschen die Möglichkeit zu, über die Beratungshilfe lediglich mit einem Eigenanteil von 15,00 Euro die Leistungen eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Die Rechtsantragsstellen der Gerichte stellen auf Antrag eines bedürftigen Rechtssuchenden einen Berechtigungsschein aus. In einem Termin bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts kann der Bedürftige unter Vorlage seiner Einkommensnachweise und der Schilderung seines rechtlichen Begehrens die Aushändigung eines Berechtigungsscheins beantragen, der bei dem zu beauftragenden Rechtsanwalt gegen Zahlung eines Eigenanteils von 15,00 Euro im Original abgegeben wird, damit die anfallenden Gebühren liquidiert werden können.

Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe

Eine bedürftige Partei hat auch im Falle einer streitigen Auseinandersetzung einen Anspruch auf staatliche Beihilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts. Grundvoraussetzung hierfür ist die Bedürftigkeit, die durch die Abgabe eines amtlichen Formulars beim Prozessgericht nachgewiesen werden muss. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe in wirtschaftlicher Hinsicht vorliegen. Darüber hinaus muss das rechtliche Begehren auch nach Einschätzung des Gerichts Aussicht auf Erfolg haben. Wird vom Gericht beides bejaht, wird Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet.

Das Führen eines Prozesses auf Basis von Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe ist jedoch nicht völlig ohne Risiko behaftet. Im Fall des Unterliegens im Prozess ist auch die Partei, der Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, verpflichtet, die gegnerischen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Die Bewilligung der Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe umfasst daher nur die eigenen Anwaltsgebühren, Gerichts- und Sachverständigen- sowie Dolmetscherkosten.

Weitere Einzelheiten zur Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe können Sie der Internetseite www.justiz-nrw.de entnehmen.