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Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen relevanten Fragen, die im Zusammenhang mit der Begründung, der Ausgestaltung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen.

Die Schwerpunkte der Beratung sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern liegen in der Abwehr von ordentlichen wie auch außerordentlichen Kündigungen, Führung von Kündigungsschutzprozessen (hierbei sind Ausschlussfristen zu beachten; sofern der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden ist, muss binnen drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden), der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung, Abschluss eines Abwicklungs- und Aufhebungsvertrages unter Berücksichtigung damit eventuell verbundener Sperrzeiten nach SGB III, der Geltendmachung von rückständigem Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie der Durchsetzung von Urlaubsansprüchen, Zeugniskorrekturansprüchen, der Begründung eines Arbeitsverhältnisses und damit verbundene Arbeitsvertragsgestaltung, Abmahnung, Mobbing und Streitfragen rund um Mutterschutzgesetz (MuSchG), Schwerbehindertenrecht (SGB IX), Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und schließlich Streitfragen bei der Insolvenz des Arbeitgebers.

Die Beratung und außergerichtliche wie prozessuale Vertretung von Arbeitgebern umfasst sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts und erfolgt individualvertraglich von der Anbahnung und dem Abschluss eines Arbeitsvertrages (Vertragsgestaltung und -optimierung), über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu allen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag).

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